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F.A.Q.

Fragen und Antworten

Noch Fragen? Hier finden Sie sicherlich die ein oder andere Antwort. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können Sie uns gerne unter eegleonding@power-solution.eu kontaktieren.

Was ist die Energiegemeinschaft Leonding?

Die Energiegemeinschaft Leonding betreut die örtlichen EEGs und kümmert sich gemeinsam mit dem externen Abrechnungs-Dienstleister „Power Solution Energieberatung GmbH“ um das Mitgliederwesen und die Abrechnungen. 

Was sind die örtlichen, erneuerbaren Energiegemeinschaften?

Die örtlichen, regionalen und lokalen erneuerbaren Energiegemeinschaften in Am Südgarten OST, Am Südgarten WEST,  Schönering, Bruno-Gallee-Weg, Alt-Reith Leonding, Rufling SÜD und Rufling SÜD II sind Teil der Energiegemeinschaft Leonding. 

Welche Gesellschaftsform haben die BEG und EEGs?

Die Energiegemeinschaften wurden bewusst als Vereine gegründet. Es können dadurch einfach Mitglieder aufgenommen werden.

Wie funktionieren die Energiegemeinschaften?

Es werden Verbraucher, wie Haushalte oder Unternehmen, mit Besitzern von Photovoltaik-Anlagen vertraglich verbunden, damit wird der Überschuss-Strom über das Netz dem Verbraucher zu Verfügung gestellt. 

Welche Vorteile bieten die örtlichen, erneuerbaren Energiegemeinschaften?

Als Mitglied profitieren Sie von reduzierten Netzkosten und dem Wegfall von Abgaben. Durch die langfristige Anpassung an den ÖMAG-Tarif bieten wir Transparenz und attraktive Preise für Verbraucher und Produzenten. 

Kann ich nur Strom beziehen oder muss ich auch einspeisen?

Sie können entweder als Produzent oder Verbraucher beitreten, das bedeutet Sie müssen als Verbraucher keine Photovoltaik-Anlage besitzen und können aus der Gemeinschaft Strom beziehen. 

Fragen zur Mitgliedschaft

Wie kann ich mitmachen?

Um Mitglied zu werden, muss nur das Beitrittsformular ausgefüllt werden: http://www.power-solution.eu/eegleonding/beitritt/. Im nächsten Schritt kontaktieren wir Sie und begleiten Sie durch den weiteren Ablauf.

Was benötige ich um beizutreten?

Sie benötigen einen Wohnsitz in Österreich, Ihre Zählpunktnummer und einen Smart-Meter. Die Zählpunktnummer ist auf Ihrer jährlichen Stromrechnung zu finden und beginnt normalerweise mit „AT00100“.

Muss ich einen Smart-Meter besitzen um mitzumachen?

Ja, Sie benötigen einen Smart-Meter mit Opt-In-Variante, das bedeutet Sie erlauben die Auslesung der 15min-Verbrauchswerte. Es ist möglich im Smart-Meter-Portal die Opt-In-Variante auszuwählen. Falls Sie noch keinen Smart-Meter besitzen, können Sie sich gerne an uns wenden und wir beantragen ihn für Sie. Energie zusammen zu nutzen und zu verbrauchen stärkt nicht nur den Zusammenhalt in der Gemeinde sondern auch die Umwelt.

Wieso will die die Energiegemeinschaft meine Zählpunktnummer wissen?

Die Energiegemeinschaft prüft mit Hilfe Ihrer Zählpunktnummer, mit welcher Photovoltaik-Anlage Sie verbunden werden können. Dies geschieht alles unabhängig von Ihnen und wir kontaktieren Sie, sobald wir eine passende Photovoltaik-Anlage für Sie gefunden haben.

Muss ich nach meinem Beitritt noch etwas tun?

Im nächsten Schritt schicken wir Ihnen die Beitrittserklärung und Vollmacht, und falls Sie eine SEPA-Überweisung wünschen, das Formular für die Zustimmung. Nachdem rechtlich alles geklärt ist, müssen Sie noch der Datenübertragung in Ihrem Smart-Meter-Portal zustimmen. Dies wird hier genauer erklärt.

Welche Gesellschaftsform haben die BEG und EEGs?

Die Energiegemeinschaften wurden bewusst als Vereine gegründet. Es können dadurch einfach Mitglieder aufgenommen werden.

Fragen zu meiner Rechnung

Wann erhalte ich die Rechnung?

Die Energiegemeinschaften Leonding  rechnet quartalsweise den Strombezug bzw. -produktion an. Die Rechnung wird im PDF-Format in Ihrem Kundenportal hochgeladen. 

Bis wann muss ich die Rechnung bezahlen?

Der offene Betrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Abrechnung habe?

Sie können jederzeit das Kontaktformular auf unserer Website nutzen oder uns per Mail kontaktieren unter bsl-office@leonding.at

Kann ich den Betrag auch mittels SEPA automatisch einziehen lassen?

Ja, beim Beitritt schicken wir das Formular für die SEPA-Überweisung mit. Wenn Sie es unterschrieben retournieren, können wir den Betrag automatisch einziehen.

Wieso sehe ich auf meiner Rechnung keine Netzkosten oder Abgaben?

Sie erhalten von uns eine Rechnung über jede verbrauchte kWh, welche Sie von ihrer Energiegemeinschaft bezogen haben. Der Netzbetreiber rechnet die Netzkosten und Abgaben ab, daher sind diese auf unserer Rechnung nicht zu finden.

Fragen zu Photovoltaik-Anlagen

Baut die EEG Leonding Photovoltaik-Anlagen?

Die EEG Leonding erhält Unterstützung von Fachunternehmen und baut Photovoltaik-Anlagen, welche dann für die Energiegemeinschaften genutzt werden.

Ich hätte gerne eine Photovoltaik-Anlage, kann die Energiegemeinschaft Leonding mir hier weiterhelfen?

Ja, wir bauen Photovoltaik-Anlagen nur in Verbindung mit Fachexperten und können daher mit dem richtigen Ansprechpartner weiterhelfen.

Wie kann sich eine Eigentümergesellschaft in die EEG Leonding einbringen?

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen können ab 2024 in die BEG Leonding einspeisen. Grundsätzlich können wir Sie auch bei der Umsetzung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage unterstützen, nutzen Sie hier unser Kontaktformular.

Kann ich mein Dach zu Verfügung stellen?

Das ist möglich und kann im Detail per Mail besprochen werden.

Senden Sie uns ein Mail an eegleonding@power-solution.eu

Organisatorische Fragen

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Gerne können Sie unser Kontaktformular auf der Website nutzen. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail unter eegleonding@power-solution.eu

Was passiert, wenn ich den Wohnort wechsle?

Bitte geben Sie uns Ihre neue Adresse und die Zählpunktnummer der neuen Anschrift bekannt, dann melden wir Sie ab und registrieren Sie an Ihrem neuen Wohnort. Der Prozess dauert üblicherweise 4 Wochen.

Kann ich 100% meines Verbrauches durch die EEG Leonding decken?

Nein, da wir derzeit nur Photovoltaik-Anlagen als Produzenten haben, können Sie rund 30% Ihres Verbrauches decken, den restlichen Strom erhalten Sie von Ihrem Energieversorger.

Woher beziehe ich dann den Teil meines Verbrauches, den die EEG leonding nicht decken kann?

Den Rest beziehen Sie über Ihren bisherigen Energielieferant.

Soll ich nun den Liefervertrag bei meinem Energieversorger kündigen?

Nein, für den Beitritt ist ein aufrechter Energieliefervertrag notwendig, damit Sie den verbrauchten Strom, welcher nicht über die Energiegemeinschaft gedeckt werden kann, auch weiterhin von Ihrem Energieversorger erhalten.

Muss ich meinen Einspeisevertrag z.B. mit der Wien Energie kündigen?

Das ist abhängig von Ihrem Vertrag. Wenn darin festgehalten ist, dass Sie den gesamten Überschuss der Wien Energie zu Verfügung stellen, dann ist eine Mitgliedschaft als Produzent leider nicht in Kombination mit diesem bestehenden Einspeisevertrag möglich. Jedoch können Sie jederzeit als Verbraucher beitreten.

Muss ich meinen Einspeisevertrag z.B. mit der Oemag kündigen?

In diesem Fall nein, jedoch ist es notwendig, dass ein Einspeisevertrag vorhanden ist.

Fragen zu meinem Smart-Meter

Wieso benötige ich einen Smart-Meter?

In einer Energiegemeinschaft wird der Verbrauch bzw. die Produktion in 15-Minuten-Schritten abgerechnet. Dies kann nur mittels Smart-Meter geschehen und daher ist er verpflichtend.

Wie komme ich zu einem Smart-Meter?

Sie können uns Bescheid geben, nachdem Sie beigetreten sind. Das hat den Vorteil, dass binnen 2 Monaten der Netzbetreiber verpflichtet ist, einen Smart-Meter zu installieren. Wenn Sie nicht Mitglied bei einer Energiegemeinschaft sind, hat der Netzbetreiber bis zu 6 Monate Zeit, einen Smart-Meter zu installieren. Grundsätzlich können Sie sich auch selbst an den Netzbetreiber wenden.

Was muss ich nach der Installation des Smart-Meters tun?
Sie erhalten mehrere Tage vor der Installation des Smart-Meters Ihre Zugangsdaten vom Netzbetreiber, mit denen Sie sich im Smart-Meter-Portal registrieren. Dieser Schritt ist wichtig, um in weiterer Folge dem Beitritt zu einer unserer Energiegemeinschaften zuzustimmen. Unter dem Menüpunkt „Consent Management“ in Ihrem Smart-Meter-Portal geben Sie die Freigabe damit wir Ihren Verbrauch abrechnen können. Nähere Informationen sind in dem Dokument Smart-Meter-Anleitung unter Downloads zu finden. (Siehe unten)
Muss die Opt-In-Variante aktiviert sein?

Ja, nur so können in 15-Minuten-Schritten Ihr Verbrauch abgerechnet werden. Mit der Opt-Out-Funktion ist eine Mitgliedschaft leider nicht möglich. In unserer Smart-Meter-Anleitung finden Sie, wie Sie die Opt-In-Funktion aktivieren können.